Section Massnahmen Übersicht
12 - Mitteilungspflicht
Mitteilungspflicht für Rücktritte und für Verzicht auf Wiederwahl einführen
Die Mitteilungspflicht für einen Rücktritt oder einen Verzicht auf eine Wiederwahl kann auf gesetzlicher Ebene geregelt werden (z.B. im Gesetz über die politischen Rechte). Dank der Mitteilungspflicht erhalten Gemeinden, Netzwerke und Lokalparteien mehr Zeit für die Suche nach geeigneten Kandidatinnen.
Praxisbeispiele:
Material und Beispiele zur Inspiration finden Sie unter den Links nebenan.
- Kanton Appenzell Ausserrhoden / Art. 42bis Abs. 2 im Gesetz über die politischen Rechte (Rücktritt bis Ende November schriftlich erklären)https://promofemina.fhgr.ch/wp-content/uploads/sites/10/2022/04/12_Gesetz-ueber-die-politischen-Rechte-Kanton-AR.pdf
- Gemeinde Grüsch GR / Art. 9 Abs. 1 der Gemeindeverfassung (Demission bis Ende Juni schriftlich mitteilen)https://promofemina.fhgr.ch/wp-content/uploads/sites/10/2022/04/12_Gemeindeverfassung_Gemeinde-Gruesch.pdf
Kurzbeschrieb
Bereich
Umsetzungsakteur:in
Zielgruppe
Personalressourcen
gering
Kosten
gering