Section Massnahmen Übersicht
110 - Angemessene Entschädigung
Behördenmitglieder adäquat entschädigen / entlöhnen
Gemeinden sollen ihre Behördenmitglieder zeitgemäss und angemessen entschädigen resp. entlöhnen. Dabei müssen die Anforderungen, der Inhalt und der Zeitaufwand berücksichtigt werden, was ggfs. auch zu einer Erhöhung der Entschädigung resp. Entlöhnung führen kann. Ziel ist es, dass ein Amt keinen (grossen) Erwerbsausfall zur Folge hat.
Praxisbeispiele:
Material und Beispiele zur Inspiration finden Sie unter den Links nebenan.
- Aargauer Gemeindeammännervereinigung / Empfehlungen für die Entschädigung von Mitgliedern von Aargauer Gemeinderätenhttps://promofemina.fhgr.ch/wp-content/uploads/sites/10/2022/04/110_Entschaedigungsempfehlungen_2016_Gemeindeammaennervereinigung-Kanton-Aargau.pdf
- Aargauer Gemeindeammännervereingung / Studie "Ergebnisse der Umfrage betreffend Entschädigungen der Gemeinderäte"https://promofemina.fhgr.ch/wp-content/uploads/sites/10/2022/04/110_Auswertung-Umfrage-Entschaedigung-Gemeinderaete_2020-GAV.pdf
- Langenthaler Tagblatt / Artikel "Mehr Geld für die Gemeinderäte"https://www.langenthalertagblatt.ch/region/oberaargau/mehr-geld-fuer-stapi-und-gemeinderaete/story/28204941
- Landbote / Artikel "Der Gemeinderat will sich selber besser entschädigen"https://www.landbote.ch/winterthur/standard/der-gemeinderat-will-sich-selber-besser-entschaedigen/story/17054509
Kurzbeschrieb
Bereich
Herausforderung
Umsetzungsakteur:in
Zielgruppe
Personalressourcen
gering
Kosten
hoch