Section Massnahmen Übersicht
100 - Sitzungszeiten
Sitzungszeiten überprüfen und ggfs. anpassen
Die Sitzungszeiten (z.B. abends ab 18 Uhr), die Frequenz (z.B. 14-täglich), die Dauer (z.B. 3-4 Stunden), der genaue Ablauf etc. sind entweder in der Sitzungs-/Geschäftsordnung definiert oder entsprechen der langjährigen Praxis in der Gemeinde. Von Zeit zu Zeit sollte diskutiert werden, ob die Sitzungen noch als produktiv erlebt werden oder welche Verbesserungen der Arbeitsweise sinnvoll sein könnten.
Praxisbeispiele:
Haben Sie Anregungen und Ideen? Kennen Sie Praxisbeispiele zu der vorgeschlagenen Massnahme? Melden Sie sich gerne bei uns.
Kurzbeschrieb
Bereich
Herausforderung
Umsetzungsakteur:in
Zielgruppe
Personalressourcen
gering
Kosten
gering